Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Betreiber des Campingplatzes am Carwitzer See „klein & fein“, Antje Rost, genannt Vermieter . Lesen Sie sie deshalb bitte sorgfältig durch.

1. Anmeldung/Buchung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschlss eines Vertrages über die Bereitstellung einer Stellfläche, oder eines Bungalows verbindlich an.
Ihre Anmeldung kann schriftlich bzw. per Fax oder E-Mail, in Ausnahmefällen auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie Sie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag tritt bei Erhalt der schriftlichen Bestätigung in Kraft. Mündliche bzw. fernmündliche Bestätigungen sind nur in Ausnahmefällen und gegenseitigem Einverständnis bindend.

2. Preise
Die genannten Preise entsprechen den uns bei der Angebotserstellung vorliegenden Tarifen. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtvertrag nicht wesentlich beeinträchtigen.

3. Änderungen für Stellplätze
Werden auf Wunsch Änderungen durchgeführt, so geschieht dies kostenlos. Änderungen sind bis spätestens 4 Wochen vor Anreise, nur schriftlich, per E-Mail oder per Fax möglich.

4. Rücktritt durch den Kunden bei einer reservierten Unterkunft (Bungalow oder Mobilheim)
Die Anzahlung kann spätestens 8 Wochen vor Anreisetag jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung durch den Vermieter eingefordert werden. Dies erfolgt durch Rechnungslegung. Ohne vollständige Anzahlung des Preises besteht kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung seitens des Vermieters.
Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes jederzeit durch Erklärung an den Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Es bleibt den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt bzw. Nichtantritt des Ferienaufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von dem Vermieter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet für den geplanten Aufenthalt einen neuen Kunden zu suchen.
Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

4.1. Ab dem 40. bis 20. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, jedoch mindestens 50,- €
4.2. Ab dem 19. bis 5. Tag vor der Anreise 80 % des Preises, jedoch mindestens 50,- €
4.3. Ab dem 4. Tag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

5. Reservierung eines Stellplatzes
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung. Die Zahlung hat am Tag der Abreise zu erfolgen.
Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 12.00 Uhr zu verlassen. Bei einer späteren Abreise kann der Betreiber eine Nachzahlung fordern.
6. Stornierung eines Stellplatzes
Eine kostenlose Stornierung von einem Stellplatz kann 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bei späterer Stornierung erheben wir eine Gebühr von 30,00 € pro Stellplatz.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei nicht erfolgter Stornierung wird der gesamte Preis fällig.

7. Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt auf die Höhe der anfallenden Gebühren beschränkt. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden, haften wir nicht für das Verschulden, des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters.

8. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen lassen sich evtl. Reklamationen leider nicht immer ganz vermeiden. Diese müssen unverzüglich schriftlich an den Vermieter eingereicht werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche verfallen nach 3 Monaten. Das Verfallsdatum beginnt mit der Abreise vom Campingplatz.

9. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Personen nicht auf dem Platz aufzunehmen.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
In folgenden Fällen kann der Vermieter vor Antritt des Ferienaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 4. dieser Mietbedingungen seien Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt ist der Vermieter berechtigt den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 8.
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen trotz Abmahnung durch den Vermieter sich in groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des gesamten Mietpreises gerechtfertigt. Evt. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
Die Campingplatzordnung ist Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen. Liegt ein grober Verstoß gegen die Campingplatzordnung vor, ist der Vermieter berechtigt den Vertrag aufzulösen.

11. Haustiere
Auf dem Campingplatz sind Hunde ausgenommen Kampfhunde erlaubt. Der Hund muss auf dem gesamten Gelände an der Leine gehalten werden.

12. Aufhebung des Reisevertrages / Zurücktritt vom Reisevertrag
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
Wird der gültige Pachtvertrag zwischen Verpächter und Betreiber wirksam durch den Verpächter gegkündigt und wir können Sie somit nicht mehr beherbergen, so können wir ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.

13. Gerichtstand
Gerichtstand für beide Parteien ist Neubrandenburg.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Druckfehler verpflichten uns nicht

Stand: Juli 2020